25.04.2022 - Wegfall der Maskenpflicht
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
folgende Mitteilung erhielten wir am frühen Freitagabend vom Bildungsministerium:
„Sehr geehrte Schulleiterinnen,
sehr geehrte Schulleiter,
mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22.04.2022 (1 KM 221/22 OVG) wurden die Regelungen der Corona-Landesverordnung u.a. zur Maskenpflicht einstweilig ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, ab Montag, 25.04.2022, im Schulbereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nur noch zu empfehlen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass mit der Novelle der Schul-Corona-Verordnung ab 28.04.2022 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ohnehin ausgelaufen wäre.“
Im weiteren Verlauf des Schreibens geht es darum, dass die TESTPFLICHT im Umfang von 3x wöchentlich zunächst erhalten bleibt.
Ich bitte um Beachtung!
S. Wagner
Schulleiterin